Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist neben der Urnenwahl bzw. -abstimmung das oberste Organ der Politischen Gemeinde Ottenbach.
In der Regel finden jährlich zwei Versammlungen statt, die Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni sowie die Budget-Gemeindeversammlung im Dezember. Drängen sich dazwischen weitere wichtige Geschäfte auf, kann der Gemeinderat ausserordentliche Versammlungen einberufen.
Die Stimmbevölkerung wird mittels Publikation im Anzeiger an die Gemeindeversammlungen eingeladen. Die Weisung wird auf der Website aufgeschaltet und kann bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden (zum Online-Schalter).
Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung
- Genehmigung des Voranschlags
- Festsetzung des Steuerfuss
Weitere Zuständigkeiten (nach Bedarf): - Bewilligung von Krediten
- Erlass und Änderung von Verordnungen
- Behandlung von Anfragen und Initiativen
- Beschlussfassung über Änderungen der Gemeindegrenze
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
- Schaffung und Aufhebung neuer, ständiger, vollamtlicher Stellen
- Verfügungen über Grundeigentum
- Genehmigung von Bauabrechnungen (sofern durch Urne oder Gemeindeversammlung beschlossen)
- Erteilung des Gemeindebürgerrechtes, soweit keine Pflicht zur Aufnahme besteht
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen, Zuständigen und Verfahrensvorschriften richten sich nach dem Gemeindegesetz des Kantons Zürich und der Gemeindeordnung.
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Voraussetzungen: | Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind sämtliche Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde Ottenbach.
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