Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung
Zuständiges Departement:
SteueramtVerantwortlich:
Die Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. März einzureichen.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt schriftlich ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Die Einreichefrist kann längstens bis am 30. November erstreckt werden. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.
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