Ein- und Auszugsanzeigen
Meldepflicht Dritter
Als Vermieter sind Sie verpflichtet Mieterwechsel innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Gemäss Art. 26 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ottenbach vom 11. Juni 2015 gelten die Bestimmungen des Gemeindegesetzes §§ 32 ff und Registerharmonisierungsgesetzes.
Preis: 0 Fr.
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