Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belangen bei.
Ein Todesfall ist innert zwei Tagen dem Bestattungsamt des Wohnorts des Verstorbenen zu melden. Die Meldung erfolgt persönlich durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte).
Für Todesfälle ausserhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich an den Hausarzt oder an die Polizei. Überführungen des Verstorbenen erledigt die Heinz Bossardt Bestattungen AG (044 710 99 70).
Bitte mitbringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- Ärztliche Todesbescheiniung (falls nicht im Spital gestorben)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Schriftenempfangsschein
- Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein (nur für ausländische Staatsangehörige)
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Todesfall in der Gemeinde/Zuhause:
Arzt benachrichtigen (Behandelner Arzt, Hausarzt oder Nofallarzt).
Todesfall im Spital/Heim:
Die Spital- und Heimverwaltung erledigt die notwendigen, ärztlichen Formalitätien.
Todesfall infolge Unfall/Suizid:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss bei tödlichen Verkehrs-, Arbeits-, Haushaltsunfällen und bei Leichenauffindung beigezogen werden.