Einbürgerung (Schweizerin/Schweizer)

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Ottenbach ZH erhalten?

Einbürgerung von Schweizer/innen

Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit nach zweijährigem ununterbrochenem Wohnsitz in der Gemeinde das Bürgerrecht von Ottenbach zu erwerben.

Gesuchseingabe

Für einen Antrag zur Aufnahme ins Bürgerrecht von Ottenbach ZH muss ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat Ottenbach gestellt werden.
Wir bitten Sie, dem Schreiben die folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Personenstandsausweis bei ledigen Personen ohne Nachkommen
  • Familienschein oder -ausweis bei verheirateten, geschiedenen, getrennt lebenden oder ledigen Personen mit Nachkommen (nicht Familienbüchlein)
  • Scheidungs- oder Trennungsurteil bei geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
  • Betreibungsregisterauszug
  • Strafregisterauszug
  • Bürgerrechtsregelung (Formular)

Verfahren

Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Gemeindekanzlei wird das Gesuch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die gesuchstellende Person wird anschliessend mittels Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll über den Entscheid informiert.

Dauer des Verfahrens

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (zirka 3 Monate).

Dokument Bürgerrechtsregelung.pdf (pdf, 20.7 kB