Startseite Newsletter Täglicher Newsletter 27.05.2026, 18:00 Täglicher Newsletter 27.05.2026, 18:00 Ersatz von Elektroheizungen bis 2030 – Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen Ende 2025 waren in Ottenbach noch rund 60 Liegenschaften mit Elektroheizungen ausgestattet. Im Rahmen der kantonalen Energiestrategie müssen sämtliche Elektroheizungen bis spätestens Ende 2030 durch energieeffiziente Heizsysteme ersetzt werden. Für betroffene Hausbesitzer gilt es jetzt: frühzeitig planen, Varianten abwägen und die baulichen Gegebenheiten des eigenen Gebäudes prüfen. 27. Mai 2026 In einem typischen Einfamilienhaus aus den 1970er- oder 1980er-Jahren liegt der jährliche Heizwärmebedarf meistens zwischen 12’000 und 24’000 kWh. Wird dieser Bedarf über eine Elektroheizung gedeckt, entspricht dies 1:1 dem Stromverbrauch der Heizung. Allein für die Heizung entstehen dabei jährliche Stromkosten von rund 3’000 bis 6'000 Fr. (nach aktuellen EKZ-Tarifen). Eine Wärmepumpe kann den Stromverbrauch in der Regel um rund 65 % senken, was Einsparungen von ca. 8’000 bis 16'000 kWh bzw. 2’000 bis 4'000 Fr. pro Jahr ermöglicht. Je nach Gebäude, Dämmstandard, Systemauslegung und Nutzerverhalten können die tatsächlichen Einsparungen davon abweichen. Welche Elektroheizungen gibt es – und was bedeutet ihr Ersatz?Zentrale Elektroheizungen mit WarmwasserspeicherDiese Systeme verfügen über einen grossen Warmwasserspeicher und ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem für Boden- oder Radiatorenheizungen. Da die Wärmeverteilung bereits vorhanden ist, lassen sich zentrale Elektroheizungen in den meisten Fällen vergleichsweise unkompliziert durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Durch den Rückbau des grossen Speichers gewinnt man im Keller wertvollen Platz – etwa für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Innenaufstellung, sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.Dezentrale Elektroheizungen mit ElektroradiatorenDie Wärmeabgabe erfolgt hier unmittelbar über elektrische Radiatoren. Für den Ersatz sind neue Warmwasserradiatoren sowie ein vollständig neues Warmwasserverteilsystem erforderlich, das Steigleitungen durch sämtliche Geschosse umfasst.Der Umbau ist technisch anspruchsvoll und mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.Dezentrale ElektrobodenheizungenDiese Systeme verwenden elektrische Heizmatten im Unterlagsboden. Als Ersatz kommen folgende Varianten in Frage: Die energetisch effizienteste und zukunftssicherste Lösung ist in den meisten Fällen der Wechsel zu einer wassergeführten Fussbodenheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe. Dabei werden Bodenheizungsrohre in den bestehenden Unterlagsboden eingefräst; zudem ist ein neues Warmwasserverteilsystem mit Steigleitungen erforderlich. Der Umbau ist technisch anspruchsvoll und kostenintensiv, weil auch bestehende Bodenbeläge ersetzt werden müssen.Warmwasserradiatoren (inkl. neuer Steigleitungen), siehe oben. Wer den hohen Wohnkomfort einer Bodenheizung schätzt, wird nur ungern auf eine Lösung mit Warmwasserradiatoren umsteigen. Darüber hinaus fehlt je nach Wohnsituation schlicht der Platz für eine nachträgliche Radiatoreninstallation.Warmwasserradiatoren und Wärmepumpen – passt das zusammen?Viele ältere Gebäude mit Radiatorheizung benötigen Vorlauftemperaturen von bis zu 65 °C. Moderne Wärmepumpen können das leisten, arbeiten dabei aber deutlich weniger effizient – was sich in höheren Stromkosten niederschlägt. Energetisch sinnvoller ist deshalb oft der gleichzeitige Wechsel zu einer Bodenheizung, auch wenn dies mit deutlich mehr Aufwand und der Erneuerung der Bodenbeläge verbunden ist.Wärmepumpenlösungen im VergleichDie Wahl der geeigneten Wärmepumpe richtet sich nach dem Wärmebedarf des Gebäudes sowie den örtlichen Aufstellungsmöglichkeiten.Luft/Wasser-Wärmepumpe – AussenaufstellungVorteile:Relativ einfache InstallationVergleichsweise geringe InvestitionskostenGeringer Platzbedarf im Gebäudeinnern (nur kleiner Pufferspeicher)Nachteile:Benötigt einen geeigneten Platz im Garten oder an der FassadeMögliche Schallemissionen im Aussenbereich, wobei moderne Geräte sehr leise sindEnergieeffizienz abhängig von der AussentemperaturLuft/Wasser-Wärmepumpe – InnenaufstellungDiese Variante nutzt ebenfalls Aussenluft, ist aber im Gebäudeinnern aufgestellt.Vorteile:Geringe Lärmbelastung im AussenbereichGeschützte Aufstellung Nachteile:Erhöhter Platzbedarf und mögliche Schallemissionen im InnenbereichAnspruchsvollere Planung: In der Regel sind Kernbohrungen durch die Gebäudehülle, Zu- und Abluftkanäle (ideal an Hausecken mit zwei freien Fassaden) sowie ein Kondensatablauf erforderlich.Energieeffizienz abhängig von der AussentemperaturSole/Wasser-Wärmepumpe mit ErdsondeVorteile:Höchste Energieeffizienz aller Wärmepumpentypen, unabhängig von Wetter und JahreszeitSehr leiser BetriebPassive Kühlung über die Bodenheizungsrohre möglich: im Sommer kann das kühle Erdreich zur sanften Raumkühlung genutzt werden – fast ohne zusätzlichen Stromverbrauch Nachteile:Vergleichsweise hohe InvestitionskostenDezentrale Luft-Luft Wärmepumpen welche raumweise einzeln installiert werden, sind lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Die Effizienz liegt unter jener anderer Wärmepumpentypen, und in Altbauten kann die Heizleistung bei tiefen Aussentemperaturen unzureichend sein. Zudem gibt es möglicherweise Komfortnachteile (Geräuschentwicklung, Luftzug) und der Wartungsaufwand ist höher (z.B. Luftfilterwechsel). Ein Vorteil ist die einfache Möglichkeit der Kühlung im Sommer. Vom Kanton Zürich werden sie nicht gefördert.Kantonale FördergelderDer Ersatz von Elektroheizungen wird im Kanton Zürich derzeit mit attraktiven Förderbeiträgen unterstützt. Gemäss dem kantonalen Förderprogramm 2026 sind für Wärmepumpen folgende Beiträge vorgesehen:Luft/Wasser-Wärmepumpe ≤ 15 kWth: CHF 2’900Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde): ≤ 15 kWth: CHF 6’800Bei Leistungen > 15 kWth werden zusätzliche Fördergelder pro kWth bezahlt Darüber hinaus fördert der Kanton die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems bei einer Energiebezugsfläche von ≤ 250 m² mit CHF 15'000, sofern eine dezentrale Elektroheizung (Elektroradiatoren oder Elektrobodenheizung) ersetzt wird. Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen.Ausnahmeregelungen zur Ersatzpflicht von ElektroheizungenVon der Ersatzpflicht für Elektroheizungen ausgenommen sind unter anderem folgende Installationen: Gebäude, deren elektrisch beheizte Fläche weniger als 50 m² beträgtElektroheizungen für Nasszellen / WC-AnlagenGebäude mit einer Photovoltaikanlage, die jährlich mindestens 10 % mehr Strom erzeugt, als für die Heizung benötigt wird. Beispiel: bei einem Einfamilienhaus mit einem Strombedarf von 12’000 kWh pro Jahr für die Elektroheizung muss die PV-Anlage mindestens 13’200 kWh pro Jahr erzeugen. Dafür ist in der Regel eine Anlage mit 16 kWp erforderlich (entspricht ca. 40 PV-Modulen auf ca. 80 m² geeigneter Dachfläche). Die Installation oder Erweiterung einer PV-Anlage könnte für Einfamilienhäuser eine interessante Alternative zum aufwändigen und kostenintensiven Ersatz von Elektrobodenheizungen darstellen.Fazit: Jetzt handeln und sorgfältig planenDer Ersatz von Elektroheizungen ist technisch gut umsetzbar, der Aufwand variiert jedoch je nach Systemtyp erheblich. Hausbesitzer sollten frühzeitig mit der Planung beginnen, die baulichen Gegebenheiten sorgfältig prüfen, verschiedene Wärmepumpenlösungen miteinander vergleichen und Förderprogramme einbeziehen. Ein Zuwarten lohnt sich kaum: ein Umstieg kurz vor Ablauf der Sanierungsfrist könnte wegen Kapazitätsengpässen bei Handwerkern oder möglicher Anpassungen bei den Förderprogrammen deutlich teurer werden. Auch mögliche steuerliche Auswirkungen nach der Abschaffung des Eigenmietwertes sollten berücksichtigt werden. Und: wer früh saniert, profitiert auch früher von spürbar tieferen Heizkosten. Für eine weiterführende Beratung empfiehlt es sich, den bevorzugten Heizungsinstallateur frühzeitig zu kontaktieren.Autor Beat Kyburz, im Auftrag der Energiekommission Ottenbach Fazit Legislaturziele Gemeinderat 2022 - 2026 27. Mai 2026 Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. Mai 2026 die Legislaturziele der Amtsperiode 2022 – 2026 abschliessend überprüft und das während der vergangenen Amtsperiode Erreichte gewürdigt. Die Bilanz fällt insgesamt positiv aus und zeigt, dass zahlreiche Vorhaben erfolgreich umgesetzt oder angestossen werden konnten.Die Auswertung der Legislaturziele dient zugleich als wichtige Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Gemeinde sowie der Legislaturziele der neuen Amtsperiode 2026 – 2030.Fazit als PDF Alle News