Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Ottenbach

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt ab dem 21. Juli 2026 bis auf Widerruf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Ottenbach.

21. Juli 2026

Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Ottenbach erlassen. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills auf feuerfestem Untergrund, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.

Das Verbot gilt ab 21. Juli 2026 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Unabhängig davon gilt seit dem 1. Januar 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet zudem ein generelles Verbot für das Abfeuern von lärmendem Feuerwerk.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

21. Juli 2026
Gemeinderat Ottenbach