Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Um Wildtiere zu schützen, besteht im Kanton Zürich vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

24. Februar 2023

Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.