Unzulässige Nutzung von öffentlichem Grund

Immer häufiger werden in Ottenbach Möbel und andere Gegenstände unerlaubt auf öffentlichem Grund abgestellt – die Gemeinde erinnert deshalb an das Verbot solcher Ablagerungen.

01. Dezember 2025

Die Gemeinde Ottenbach weist darauf hin, dass das Abstellen oder Deponieren von Gegenständen auf öffentlichem Grund - etwa Gehwegen, Grünflächen oder Plätzen - nicht gestattet ist. In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Möbel und andere Gegenstände unerlaubt abgestellt wurden.

Solche Ablagerungen stellen nicht nur eine Beeinträchtigung des Gemeindebildes dar, sondern können auch die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Passantinnen und Passanten gefährden. Zudem entstehen für die Gemeinde zusätzliche Entsorgungskosten, welche schliesslich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Die Gemeinde bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, ihre Abfälle und ausgedienten Gegenstände ordnungsgemäss zu entsorgen und die Recyclinghöfe oder Sperrmüllangebote zu nutzen.