Die Gemeinde Ottenbach erinnert daran, dass das Abbrennen oder Zünden von lärmendem Feuerwerk aufgrund der angenommenen Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» seit dem 1. Januar 2026 gemäss Polizeiverordnung ganzjährig auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten ist.
13. Juli 2026
Dieses Verbot schützt insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen sowie Haus-, Nutz- und Wildtiere. Gleichzeitig trägt es zur Reduktion von Lärm, Abfall und Feinstaub bei und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit zudem ein Feuerverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk stellt deshalb eine erhebliche Brandgefahr dar und kann zu schwerwiegenden Folgen führen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Verbot auch an den Feierlichkeiten zum 1. August uneingeschränkt gilt. Sie erwartet von allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die geltenden Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt zu nehmen.