Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedenrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 bis 2033

Für Ottenbach. Für ein gutes Miteinander. Engagieren Sie sich als Friedensrichter/in.

09. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf 28. Februar 2027 festgesetzt.

In Anwendung von Art. 5 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 18. November 2026 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Ottenbach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Wahlvorschlagsformulare sind bei den Bevölkerungsdiensten der Gemeinde Ottenbach erhältlich. Sie können auch telefonisch unter 044 763 40 52, per E-Mail an info@ottenbach.ch oder hier bezogen werden.

Wahlvorschlag Friedensrichter

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.