25. März 2026
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung, Änderung oder zum
Rückzug von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang um das Präsidium
der Primarschulpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030 liegt folgender
definitiver Wahlvorschlag vor:
| Name Vorname | Jahrgang | Beruf | Adresse | Heimatort | Schulpflege | Präsidium | Partei |
| Schor Nadine | 1982 | Projektassistentin | Bachdolenstrasse 4 | Zürich ZH | neu | neu | parteilos |
Der zweite Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller zur Wahl vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die wahlleitende Behörde
GEMEINDERAT OTTENBACH