Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestalten Sie die Zukunft von Ottenbach mit und melden Sie sich bis am 26. November an!

03. Oktober 2025

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung Ottenbach sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

In Anwendung von Art. 5 Gemeindeordnung Ottenbach sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens 26. November 2025 beim Gemeinderat Ottenbach einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Ottenbach hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem können Rufname, der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Ottenbach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach oder hier bezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Weitere Informationen finden Sie unter deine-gemeinde-braucht-dich.ch

Ottenbach, 3. Oktober 2025


Infoveranstaltung für Interessierte am 13. November 2025

Möchten Sie mehr über die Arbeit der Behörden erfahren oder überlegen Sie sich, selbst zu kandidieren? Dann laden wir Sie herzlich ein zur Informationsveranstaltung rund um die Erneuerungswahlen:

DatumDonnerstag, 13. November 2025
Zeit19.30 Uhr
OrtGemeindesaal Ottenbach, Schulrain 12

An diesem Abend erhalten Sie Einblick in die Aufgaben der einzelnen Gremien und in das Wahlverfahren. Zudem stehen Mitglieder der jetzigen Behörden für Fragen und Gespräche zur Verfügung.

Ottenbach braucht Sie!

Die Mitarbeit in einer kommunalen Behörde bietet die Möglichkeit, aktiv Verantwortung zu übernehmen und die Entwicklung unseres Dorfes mitzugestalten. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht, das sich einbringen möchte – mit frischen Ideen und Herzblut.

Machen Sie mit – für eine starke, lebendige Gemeinde!