Aufhebung kantonales und kommunales Feuerverbot

Das vom Kanton Zürich am 20. Juli 2022 erlassene Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe wird per 1. September 2022 aufgehoben. Gleichzeitig wird damit auch das kommunale Feuerverbot vom 27. Juli 2022 auf dem übrigen Gemeindegebiet aufgehoben.

31. August 2022

Aufgrund der erhöhten Niederschlagsmenge hat der Kanton Zürich am 31. August 2022 die Waldbrandgefahr von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft. Es besteht somit weiterhin Waldbrandgefahr, jedoch nicht mehr derart akut, dass ein Feuerverbot gerechtfertigt wäre. Mit der Aufhebung des kantonalen Verbotes wird anordnungsgemäss auch das ergänzende, auf dem übrigen Gemeindegebiet erlassene kommunale Feuerverbot automatisch aufgehoben.

Damit gelten im gesamten Bezirk Affoltern ab Donnerstag, 1. September 2022 wieder die normalen Regeln. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen.

Die Verfügung der Baudirektion Kanton Zürich finden Sie hier