Anträge des Gemeinderats Ottenbach
| Traktanden | Unterlagen | |
| 1. | Jahresrechnung 2025 | Jahresrechnung 2025 |
| 2. | Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) | Bericht BZO Teilrevision Synopse BZO Teilrevision |
| 3. | Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) - Kommunaler Mehrwertausgleich - Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds | Entwurf Fondsreglement Mehrwertausgleich |
Auf Wunsch wird der Bericht kostenlos per Post zugestellt. Für den Eintrag in die Liste wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch (info@ottenbach.ch oder 044 763 40 30) an die Gemeindeverwaltung – wir nehmen Sie gerne auf.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in Ottenbach haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind. Den Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.
Nicht stimmberechtigte Personen sind zum Besuch der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen, für sie stehen besondere Plätze bereit.
Gemeinderat Ottenbach