Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist neben der Urnenwahl bzw. -abstimmung das oberste Organ der Politischen Gemeinde Ottenbach.

Gemeindeversammlungen finden üblicherweise zweimal jährlich im Juni und im Dezember statt. Die Stimmberechtigten von Ottenbach sind dazu eingeladen und bestimmen über die Abnahme der Jahresrechnung des vergangenen Jahres, über das Budget des nächsten Jahres sowie über weitere relevante Geschäfte. Drängen sich dazwischen weitere wichtige Geschäfte auf, kann der Gemeinderat ausserordentliche Versammlungen einberufen.

Die Stimmbevölkerung wird mittels Publikation im Anzeiger an die Gemeindeversammlungen eingeladen. Der beleuchtende Bericht wird zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf dieser Webseite unter Aktuelles aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung (am Schalter, per Telefon: 044 763 40 52 oder per Email: info@ottenbach.ch) bezogen werden.


Aktenauflage Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026

Beleuchtender Bericht

TraktandenUnterlagen
1.Jahresrechnung 2025Jahresrechnung 2025
2.Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)Bericht BZO Teilrevision
Synopse BZO Teilrevision
3.Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) - Kommunaler Mehrwertausgleich - Reglement zum kommunalen MehrwertausgleichsfondsEntwurf Fondsreglement Mehrwertausgleich

Auf Wunsch wird der Bericht kostenlos per Post zugestellt. Für den Eintrag in die Liste wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch (info@ottenbach.ch oder 044 763 40 30) an die Gemeindeverwaltung – wir nehmen Sie gerne auf.


Jährliche Aufgaben:

  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung des Steuerfusses

Weitere Zuständigkeiten (nach Bedarf):

  • Bewilligung von Krediten
  • Erlass und Änderung von Verordnungen
  • Behandlung von Anfragen und Initiativen
  • Beschlussfassung über Änderungen der Gemeindegrenze
  • Beitritt zu Gemeindezweckverbänden, Abschluss von Vereinbarungen
  • Schaffung und Aufhebung neuer, ständiger, vollamtlicher Stellen
  • Verfügungen über Grundeigentum
  • Genehmigung von Bauabrechnungen (sofern nicht ein anderes Organ zuständig ist)
Die Kompetenzen, Zuständigen und Verfahrensvorschriften richten sich nach dem Gemeindegesetz des Kantons Zürich und der Gemeindeordnung.

Stimmberechtigung

Einwohnerinnen und Einwohner von Ottenbach, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind in der politischen Gemeinde stimmberechtigt.

Gemeindeversammlungen im Jahr 2026

  • Mittwoch, 1. April 2026 (Reservedatum)
  • Mittwoch, 10. Juni 2026 (Rechnungs-Versammlung)
  • Donnerstag, 24. September 2026 (Reservedatum)
  • Donnerstag, 26. November 2026 (Budget-Versammlung)


Archiv vergangene Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlung vom 27. November 2025

Protokoll Gemeindeversammlung
Präsentation Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht
Einladungs-Flyer

Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025

Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht
Einladungs-Flyer

Gemeindeversammlung vom 28. November 2024
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht
Einladungs-Flyer

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht
Einladungs-Flyer

Gemeindeversammlung vom 4. April 2024
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht
Einladungs-Flyer

Gemeindeversammlung vom 30. November 2023
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Beleuchtender Bericht

Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Traktandenliste
Beleuchtender Bericht

Gemeindeversammlung vom 30. März 2023
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Traktandenliste
Beleuchtender Bericht

Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Traktandenliste
Beleuchtender Bericht

Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022
Protokoll der Gemeindeversammlung
Einladung und Traktandenliste
Beleuchtender Bericht