08. Oktober 2025
Die Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach beschliesst am 18. Juni 2025 als wahlleitende Behörde die Aufgaben der Wahlleitung gemäss § 18 GPR und Art. 6 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach gesamthaft an die Gemeinde Obfelden zu übertragen.
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Obfelden den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 f. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens
5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetrofen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR). Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach oder hier bezogen werden.