Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestalten Sie die Zukunft der Sekundarschule mit und melden Sie sich bis am 5. November an!

08. Oktober 2025

Die Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach beschliesst am 18. Juni 2025 als wahlleitende Behörde die Aufgaben der Wahlleitung gemäss § 18 GPR und Art. 6 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach gesamthaft an die Gemeinde Obfelden zu übertragen.

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Obfelden den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.

Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

  • 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 􀅺f. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens
5. November 2025, 11:30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetro􀅺fen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR). Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach oder hier bezogen werden.