Weihnachtsbeleuchtung

Mit Beginn der Adventszeit erstrahlt Ottenbach im festlichen Lichterglanz – damit alle die Beleuchtung unbeschwert geniessen können, bitten wir um etwas Rücksichtnahme.

01. Dezember 2025

Die Adventszeit steht vor der Tür, und bald erstrahlen Häuser, Gärten und Strassen wieder im festlichen Lichterglanz. Weihnachtsbeleuchtungen sind ein schöner Brauch, der zur besonderen Stimmung dieser Jahreszeit beiträgt. Nicht alle teilen jedoch die Freude an dauerhaft oder sehr hell leuchtenden Dekorationen.

Damit sich alle an der Beleuchtung erfreuen können, bitten wir Sie, einige Punkte zu beachten. Weihnachtsbeleuchtungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine übermässigen Lichtimmissionen verursachen. Besonders aufwändige oder stark leuchtende Installationen können gegen die Vorschriften des Umweltschutzgesetzes (Art. 11 USG) oder des Zivilgesetzbuches (Art. 684 ZGB) verstossen.

Das Bundesgericht hat in einem Urteil empfohlen, Weihnachtsbeleuchtungen vom 1. Advent bis zum 6. Januar und jeweils bis spätestens 1.00 Uhr nachts zu betreiben. Diese Einschränkung bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Die Lichtemissionen werden reduziert.
  • Menschen schlafen ruhiger und gesünder.
  • Nachtaktive Tiere werden weniger gestört.
  • Der Stromverbrauch und damit die Kosten sinken.
  • Auch Ihre Nachbarn wissen Ihre Rücksicht zu schätzen.

Wir danken Ihnen, wenn Sie sich an diese Richtwerte halten, damit alle die festliche Zeit ungestört geniessen können. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen besinnliche und frohe Festtage sowie einen guten Start ins neue Jahr 2026.