Startseite Newsletter Täglicher Newsletter 01.12.2025, 18:00 Täglicher Newsletter 01.12.2025, 18:00 Winterzeit ist Einbruchzeit Gerade in den dunklen Wintermonaten steigt das Einbruchsrisiko stark an – umso wichtiger ist es, mit einfachen Massnahmen für mehr Sicherheit zu sorgen. 01. Dezember 2025 In der Wintersaison wird fast doppelt so oft eingebrochen wie in den Sommermonaten. Laptops, Bargeld, Schmuck, Baumaterial, Wein, Velos, Zigaretten etc.: Die Einbrechenden haben es auf sehr unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Sie verhalten sich so unauffällig wie möglich und kommen dann, wenn niemand da ist. Einbruch ist eines der häufigsten Delikte in der Schweiz. Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt deshalb, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen, unabhängig davon, ob man Hausbesitzer/in, Mieter/in, WG-Bewohner/in oder Geschäftsführer/in einer KMU ist. Was kann ich tun, um mich vor einem Einbruch zu schützen?Schon einfache technische Massnahmen können das Einbruchsrisiko wirksam reduzieren: Haus- und Wohnungstüren immer abschliessen.Fenster, Balkon- und Terrassentüren schliessen.Gekippte Fensterflügel schliessen.Anwesenheit vortäuschen / keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit geben.Bei längerer Abwesenheit Ihre Nachbarn informieren.Lassen Sie sich bei Ihrer nächsten Polizeistelle beraten. Tipps und Empfehlungen finden Sie auch unter www.skppsc.ch. Einbrüche meldenEinbruchdiebstähle melden Sie bitte immer über die Notrufnummer 117. Unzulässige Nutzung von öffentlichem Grund Immer häufiger werden in Ottenbach Möbel und andere Gegenstände unerlaubt auf öffentlichem Grund abgestellt – die Gemeinde erinnert deshalb an das Verbot solcher Ablagerungen. 01. Dezember 2025 Die Gemeinde Ottenbach weist darauf hin, dass das Abstellen oder Deponieren von Gegenständen auf öffentlichem Grund - etwa Gehwegen, Grünflächen oder Plätzen - nicht gestattet ist. In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Möbel und andere Gegenstände unerlaubt abgestellt wurden. Solche Ablagerungen stellen nicht nur eine Beeinträchtigung des Gemeindebildes dar, sondern können auch die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Passantinnen und Passanten gefährden. Zudem entstehen für die Gemeinde zusätzliche Entsorgungskosten, welche schliesslich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Die Gemeinde bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, ihre Abfälle und ausgedienten Gegenstände ordnungsgemäss zu entsorgen und die Recyclinghöfe oder Sperrmüllangebote zu nutzen. Weihnachtsbeleuchtung Mit Beginn der Adventszeit erstrahlt Ottenbach im festlichen Lichterglanz – damit alle die Beleuchtung unbeschwert geniessen können, bitten wir um etwas Rücksichtnahme. 01. Dezember 2025 Die Adventszeit steht vor der Tür, und bald erstrahlen Häuser, Gärten und Strassen wieder im festlichen Lichterglanz. Weihnachtsbeleuchtungen sind ein schöner Brauch, der zur besonderen Stimmung dieser Jahreszeit beiträgt. Nicht alle teilen jedoch die Freude an dauerhaft oder sehr hell leuchtenden Dekorationen. Damit sich alle an der Beleuchtung erfreuen können, bitten wir Sie, einige Punkte zu beachten. Weihnachtsbeleuchtungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine übermässigen Lichtimmissionen verursachen. Besonders aufwändige oder stark leuchtende Installationen können gegen die Vorschriften des Umweltschutzgesetzes (Art. 11 USG) oder des Zivilgesetzbuches (Art. 684 ZGB) verstossen. Das Bundesgericht hat in einem Urteil empfohlen, Weihnachtsbeleuchtungen vom 1. Advent bis zum 6. Januar und jeweils bis spätestens 1.00 Uhr nachts zu betreiben. Diese Einschränkung bietet gleich mehrere Vorteile: Die Lichtemissionen werden reduziert.Menschen schlafen ruhiger und gesünder.Nachtaktive Tiere werden weniger gestört.Der Stromverbrauch und damit die Kosten sinken.Auch Ihre Nachbarn wissen Ihre Rücksicht zu schätzen. Wir danken Ihnen, wenn Sie sich an diese Richtwerte halten, damit alle die festliche Zeit ungestört geniessen können. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen besinnliche und frohe Festtage sowie einen guten Start ins neue Jahr 2026. Budget und Steuerfuss 2026 Das Budget 2026 der Gemeinde Ottenbach zeigt eine weiterhin solide, aber herausfordernde Finanzlage mit einem moderaten Aufwandüberschuss, wichtigen Investitionen und einer Steuerfusserhöhung. 01. Dezember 2025 Das Budget 2026 der Gemeinde Ottenbach weist bei einem Gesamtaufwand von Fr. 19,75 Mio. und einem Ertrag (ohne ordentliche Steuern) von Fr. 11,46 Mio. aus. Es resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 474’050.—. Aufgrund steigender Einwohnerzahlen und stabiler Steuererträge wird der einfache Steuerertrag auf Fr. 8,5 Mio. budgetiert (Vorjahr: Fr. 8,21 Mio.). Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss der Einheitsgemeinde Ottenbach um 1 % auf 92 % zu erhöhen. Diese Erhöhung erfolgt parallel zur Reduktion des Steuerfusses um 1 % der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach, womit der Gesamtsteuerfuss unverändert bei 115 % bleibt. Die wesentlichen Mehraufwendungen betreffen gebundene Ausgaben in den Bereichen Bildung (steigende Schülerzahlen und erfolgreicher Besetzung diverser offener Stellen zusätzlicher Personalbedarf) sowie Gesundheit (erhöhte Pflege- und Spitexkosten). Zudem sind für das Jahr 2026 Investitionen von Fr. 4,13 Mio. vorgesehen, insbesondere in die Schulinfrastruktur, die Wasser- und Abwasseranlagen sowie die Sanierung der Sportanlage Chappelistein. Der Finanz- und Aufgabenplan 2025–2029 wurde im Rahmen der Budgetierung aktualisiert. Er sieht ein Investitionsvolumen von rund Fr. 19,4 Mio. vor und dient der mittelfristigen Finanzplanung und Steuerung der Gemeindeaufgaben. Alle News