Gemäss Gemeindeordnung und Geschäfts- und Kompetenzreglement sind folgende Kommissionen dem Gemeinderat unterstellt:
- Hochbaukommission (HBK)
- Liegenschaftenkommission (LIKO)
- Tiefbau- und Werkkommission (TWO)
Die übrigen Kommissionen sind beratend und stellen den ihnen vorstehenden Gremien die entsprechenden Anträge.
- Hochbaukommission (HBK)
- Liegenschaftenkommission (LIKO)
- Tiefbau- und Werkkommission (TWO)
Die übrigen Kommissionen sind beratend und stellen den ihnen vorstehenden Gremien die entsprechenden Anträge.