Gemäss Gemeindeordnung und Geschäfts- und Kompetenzreglement sind folgende Kommissionen dem Gemeinderat unterstellt:
Hochbaukommission
Liegenschaftenkommission
Tiefbau- und Werkkommission
Die übrigen Kommissionen sind beratend und stellen den ihnen vorstehenden Gremien die entsprechenden Anträge.
Hochbaukommission
Liegenschaftenkommission
Tiefbau- und Werkkommission
Die übrigen Kommissionen sind beratend und stellen den ihnen vorstehenden Gremien die entsprechenden Anträge.