Nächste (ausserordentliche) Gemeindeversammlung 4. April 2024, 19.30 Uhr im Gemeindesaal

Am 4. April 2024 wird nach Bedarf eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchgeführt. Über die Durchführung sowie allfällige Traktanden wird rechtzeitig informiert.

Geschäft
Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 356’000.- (inkl. MWST) für die Erstellung eines 4. Kindergartens in der Liegenschaft am Schul- weg 1, Ottenbach.

Der Verpflichtungskredit setzt sich zusammen aus den Kosten für bauliche Anpassungen (Fr. 79’000.-), Projektbegleitung (Fr. 2’000.-) und Mobiliar (Fr. 35'000.-) sowie die über 10 Jahre kapitalisierte Miete (Fr. 240'000.-).

Aktenauflage
Der Beleuchtende Bericht liegt ab dem Montag, 18. März 2024 während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, zur Einsichtnahme auf. Weiter kann der Beleuchtende Bericht auf der Website der Gemeinde Ottenbach eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung (per Telefon 044 763 40 50 oder per E-Mail info@ottenbach.ch) kostenlos bezogen werden.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in Ottenbach haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind. Den Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.

Nicht stimmberechtigte Personen sind zum Besuch der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen, für sie stehen besondere Plätze bereit.

Gemeinderat Ottenbach