Geschäft
Am 4. April 2024 wird nach Bedarf eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchgeführt. Über die Durchführung sowie allfällige Traktanden wird rechtzeitig informiert.
Aktenauflage
Der Beleuchtende Bericht liegt ab dem Mittwoch, 20. März 2024 während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, zur Einsichtnahme auf. Weiter kann der Beleuchtende Bericht auf der Website der Gemeinde Ottenbach eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung (per Telefon 044 763 40 50 oder per E-Mail info@ottenbach.ch) kostenlos bestellt werden.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz in Ottenbach haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind. Den Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.
Nicht stimmberechtigte Personen sind zum Besuch der Gemeindeversammlung freundlich eingeladen, für sie stehen besondere Plätze bereit.
Gemeinderat Ottenbach