Zuständigkeit für Amtliche Beglaubigungen: Betreibungs- und Stadtammannamt Affoltern (die Gemeindeveraltung darf nicht beglaubigen)
Für Amtliche Beglaubigungen wenden Sie sich bitte direkt ans Notariat oder Betreibungs- und Gemeindeammannamt in Affoltern am Albis. Besten Dank.