Aufenthaltsausweis

Wollen Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden (Aufenthalt bzw. Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde)?


Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis, welcher von der Einwohnerkontrolle ausgestellt wird. Dieser bestätigt, dass Sie Ihnen gesetzlichen Wohnsitz weiterhin in Ottenbach haben.

Der Heimatausweis kann für folgende Aufenthalte nötig sein:

  • Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
  • Studienaufenthalte
  • Wochenaufenthalte
  • Nebenniederlassung (Zweitwohnung)

Bei einer Neuausstellung bitten wir Sie, uns Ihre Aufenthaltsadresse und Ort bekannt zu geben. Der Aufenthaltsausweis kann auch via Online-Schalter bestellt werden.

Preis: Fr. 30.00, Verlängerung Fr. 10.00

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