Abwasser/Kanalisation

Die Gemeinde sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage Kelleramt in Unterlunkhofen gelangt und dort gereinigt wird.

Abwasserverband Kelleramt

Kläranalge
Aufeld
8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 10 80
ara.kelleramt@bluewin.ch
www.arakelleramt.ch

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Abwassergebühren. Im Normalfall wird für die gleiche Menge wie der Frischwasserbezug, auch das Abwasser abgerechnet. Der Gemeinderat setzt die Minimal- und Verbrauchsgebühr jährlich fest und publiziert die Ansätze im Anzeiger des Bezirks Affoltern.

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Abwasseranschlussgebühren
Die Abwasseranschlussgebühren von Wohnneubauten, sowie bei Umbauten mit baulichem Mehrwert beträgt 1,7 % des vollen Gebäudeversicherungswertes (exkl. MwSt). Die Abwasseranschlussgebühren von Liegenschaften die nicht vorwiegend Wohnzwecken dienen berechnen sich mit einer Grundtaxe von 1,3 % des vollen Gebäudeversicherungswertes + einem Benützungszuschlag von Fr. 300.00 pro Einwohnergleichwert.

Kanalisation / Liegenschaftsentwässerung; Gesuch und Bewilligung
Das Gesuch/Konzept für den Kanalisationsanschluss und die Liegenschaftsentwässerung ist dem Tiefbau- und Werkkommissionssekretariat rechtzeitig vor Baufreigabe / Baubeginn 4-Fach mit Plan, einzureichen. Das Gesuch wird anschliessend durch das Gemeindekontrollorgan Ing.Büro ewp, Affoltern a.A. geprüft. Nach Abschluss der Prüfung verfügt die Tiefbau- und Werkkommission die gesamte Liegenschaftsentwässerung, inkl. Akonto Anschlussgebühren, die vor Baufreigabe geschuldet sind. Technische Informationen erhalten Sie direkt bei unserem Gemeindekontrollorgan Ing. Büro ewp, Affoltern a.A., Tel. +41 44 763 42 42, E-Mail: affoltern@ewp.ch.


Liegenschaftsentwässerung; Unterhalt der privaten Abwasserleistungen und Anlagen
Sauberes Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Um es dauerhaft rein zu halten, braucht es ein Entwässerungssystem, welches fehlerfrei funktioniert. Aus diesem Grund verpflichtet der Gesetzgeber die Liegenschaftsinhaber zur fachgerechten Instandhaltung ihrer Entwässerungsanlagen auf den Grundstücken. Eine periodische Wartung und Inspektion stellt sicher, dass die Rohrleitungen auch bei höherer Belastung bestmöglich funktionieren (Hochwasser) und keine ungeplanten Unterbrüche und kurzfristige Instandsetzungsarbeiten notwendig sind.

Folgende wichtige Punkte sind zu beachten:

  • Es ist nicht gestattet, feste Stoffe in die Kanalisation zu entsorgen. Windeln, Binden, Reinigungstücher, Speiseresten, Katzenstreu etc. führen zu Verstopfungen und Ablagerungen. Nebst hohen Kosten entstehen unangenehme Hygieneverhältnisse.
  • Die Sammler und Kontrollschächte der Liegenschaft sind periodisch auf ihre Funktion zu prüfen. Ca. alle 1 - 3 Jahre sind die Abwasserleitungen gründlich durch ein Spülunternehmen zu reinigen.
  • Ob die Abwasserleitungen einwandfrei funktionieren, kann bei Bedarf mit Kanalfernsehaufnahmen (empfohlen alle 10 bis 15 Jahre) und bei grösseren Umbauten ermittelt werden.
  • Wird Regenwasser unterirdisch versickert, wird für den Unterhalt des Schlammsammlers und der Versickerungsanlage empfohlen, eine regelmässige Kontrolle durch den Abwasserspezialisten durchzuführen.
  • Für spezielle Anlageteile wie Abwasserhebe- und Abscheideanlagen sind die entsprechenden Wartungs- und Bedienungsanleitungen zu beachten. Dies gilt auch für Anlagen, die einen unerwünschten Rückfluss in die Abwasserleitung verhindert. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch den Pumpenhersteller oder Sanitärfachmann.
  • Beim Trennsystem, d.h. das Dach- und Platzwasser wird in ein Gewässer abgeleitet, ist eine Reinigung mit Waschmitteln auf dem Dach und Vorplatz untersagt, denn dies führt sonst unweigerlich zu einer Gewässerverschmutzung. Zudem ist eine Entsorgung über einen gelochten/geschlitzten Schachtdeckel verboten.

Wir bitten Sie der Liegenschaftsentwässerung die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Besten Dank.

Verzeichnis Erhebung Werkleitung
Das Verzeichnis mit den zuständigen Stellen für die Erhebung von Werkleitungen finden Sie unter Formulare/Merkblätter (Verzeichnis über die Erhebung von Werkleitungen).