Wasserversorgung

Wir versorgen die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden auch 9 öffentliche Brunnen mit Trinkwasser gespiesen. Das Wasser stammt zum grössten Teil aus dem Reussgrundwasser. Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler gemessen.
Die Wasserversorgung ist der Tiefbau- und Werkkommission unterstellt.

Das Wasser stammt zu über 90 % aus dem Grundwassersee der Reuss. Mittels Pumpen an der Reuss wird das Wasser via Filteranlage bis in das Reservoir Talzone an der Zwillikerstrasse gepumpt. Weitere Pumpen führen das Wasser zum Reservoir Bergzone auf dem Isenberg.

Als Folge seiner Topographie ist Ottenbach aus Gründen der Druckverteilung im Wasserleitungsnetz in zwei Druckzonen, die Talzone sowie die Bergzone unterteilt. Von den beiden Reservoirs werden je diese beiden Druckzonen versorgt. Die Zonengrenze wird etwa durch die Linie Affolternstrasse - Jonenstrasse gebildet.

Die Qualität unseres Trinkwassers ist sehr gut (siehe auch Website über die Wasserqualität). Diese wird durch das Kant. Laboratorium ständig überprüft. Die Wasserhärte beträgt im Durchschnitt 17 bis 18 F° (Französische Härtegrade).

Die Garantie der Versorgungssicherheit bedingt eine umfassende Bereitschaft des eingesetzten Personals während täglich 24 Stunden. In Ottenbach sorgen hierfür die Abteilung Werke (Tel. 044 763 40 56 Pikettnummer)

Unsere Wasserversorgung ist Mitglied des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches SVGW, wo Sie weitere nützliche Dinge über das Element Wasser erfahren können.

Filteranlage
Themen nach Alphabet

Gewässerverschmutzung
Kleinere Gewässerverschmutzungen sind der Abteilung Werke (Tel. 044 763 40 56) zu melden. Grössere Gewässerverschmutzungen sind direkt der Polizei zu melden.

Hauswasseranschluss; Gesuch und Bewilligung
Das Gesuch für den Hauswasseranschluss ist dem Tiefbau- und Werkkommissionssekretariat rechtzeitig vor der Baufreigabe einzureichen. Dem Gesuch sind 4-fach Situationspläne 1:500, Umgebungsplan mit eingezeichneter, gewünschter Leitungsführung (blau) 1:100, beizulegen. Die Tiefbau- und Werkkommission wird das Gesuch innert ca. 3 Wochen prüfen und die Bewilligung erteilen. Mit der Bewilligung werden auch die Akonto-Anschlussgebühren verfügt. Diese sind vor der Baufreigabe zu bezahlen.
Die Hauswasseranschlussleitungen dürfen nur durch die 2 ernannten Firmen erstellt werden:

Ritschard Haustechnik AG
Marcel Bühler
Stüdlerstrasse 29
8913 Ottenbach
Telefon 044 761 21 85
Fax 044 761 29 49
Mail info@ritschard-haustechnik.ch

Reding Sanitär-Heizung GmbH
Thomas Reding
Rigistrasse 28
5634 Merenschwand
Telefon 056 535 95 13
Fax 056 535 95 14
Mail info@reding-haustechnik.ch


Wasseranschlussgebühren
Die Wasseranschlussgebühren von Neubauten sowie bei Umbauten mit baulichem Mehrwert sind 1,0 % des vollen Gebäudeversicherungswertes (exkl. MwSt).

Wasserbezug ab Hydrant
Gemäss Wasserversorgungsverordnung Art. 44/45 ist der Bezug ab Hydrant nur mit Bewilligung der Wasserversorgung zulässig.

Für die Wasserversorgung und somit auch für die Hydranten ist die Politische Gemeinde zuständig. Sie hat diese Aufgabe an die Tiefbau- und Werkkommission (TWO) delegiert. Die ganze Wasserversorgung, wie auch die Abwasserentsorgung müssen über Gebühren finanziert werden.
Ohne Bewilligung durch die TWO darf nur die Feuerwehr, zur Erfüllung ihres Auftrages, Wasser direkt ab Hydranten beziehen. Privatpersonen oder Gewerbebetriebe müssen für bewilligte Wasserbezüge ab Hydrant bei der Abteilung Werke eine spezielle Wasseruhr abholen und werden bei dieser Gelegenheit von den zuständigen Mitarbeitern über den korrekten Ablauf orientiert. Das so bezogene Wasser wird in Rechnung (Frischwasser / Abwasser) gestellt. Dies gilt auch für Schwimmbäderfüllungen, denn auch dieses Wasser fliesst später ins öffentliche Entwässerungssystem und dieses wird ausschliesslich durch Gebühren finanziert. Wird das bezogene Wasser nur für die Bewässerung von Landwirtschaftsland verwendet, ist nur die Gebühr für das Frischwasser geschuldet.

Grundsätzlich ist ein Wasserbezug für die Bewässerung von Landwirtschaftlichen Kulturen möglich. Es besteht aber kein Anspruch. Priorität hat immer die Trinkwasserversorgung.

Wasserleitungsbrüche
Wasserleitungsbrüche sind der Abteilung Werke Tel. 044 763 40 56 sofort zu melden. Ausserhalb der Arbeitszeiten wird der Anruf auf die Pikettnummer umgeleitet.

Wasserzähler
Wasserzähler sind ausschliesslich bei der Abteilung Werke zu beziehen.

Wasserqualität
Das Tiefbau- und Werkkommissionssekretariat gibt Ihnen gerne Auskunft über die Wasserqualität. Oder rufen Sie die Qualitätsdaten direkt hier auf.

Verzeichnis Erhebung Werkleitung
Das Verzeichnis mit den zuständigen Stellen für die Erhebung von Werkleitungen finden Sie unter Formulare/Merkblätter (Verzeichnis über die Erhebung von Werkleitungen).