Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Baugesuche im ordentlichen Verfahren
Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind vier komplette Baugesuchdossiers (Baugesuch + Plansätze) in Papier sowie eine vollständige Dokumentation als PDF-Dokument elektronisch einzureichen. Zusätzlich zu den durch Bauherr und Projektverfasser unterzeichneten Plansätzen sind drei Original-Katasterpläne (zu beziehen beim Geometer, Ingenieurbüro gpw, Tel. 043 322 77 22) sowie ein Original-Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt, Tel. 044 752 36 36) erforderlich.
Für diejenigen Bauvorhaben, die neben der baurechtlichen Bewilligung der örtlichen Baubehörde eine weitere Bewilligung, Konzession oder Genehmigung einer anderen, insbesondere kantonaler Stelle bedürfen, ist ein vollständiges zusätzliches Baudossier mitzuliefern.
Baugesuche im Anzeigeverfahren
Für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind ebenfalls vier komplette Baugesuchdossiers (Baugesuch + Plansätze) in Papier sowie eine vollständige Dokumentation als PDF-Dokument elektronisch einzureichen.