Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.


Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist.

Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Preis: Fr. 30.00

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