Bestattungsamt

Der Bereich Bestattungen ist die zentrale Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner von Ottenbach im Todesfall. Wir unterstützen die Angehörigen einfühlsam und zuverlässig in dieser schwierigen Zeit. Zu unseren Aufgaben gehören die Organisation der Einsargung, der Transport sowie die Koordination der Kremation oder Erdbestattung. Gemeinsam mit den Angehörigen legen wir den Termin für die Beisetzung und Abdankung fest. Selbstverständlich stehen wir auch für weitere Anliegen zur Verfügung und begleiten die Hinterbliebenen mit grösstmöglicher Sorgfalt und Respekt durch alle notwendigen Schritte.

Todesfall, was ist zu tun?

Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Arzt informieren, sofern der Tod zu Hause eintraf. Wenn der Tod in einem Spital, Pflegeheim oder Altersheim eingetreten ist, bitte direkt telefonisch Kontakt mit dem Bestattungsamt aufnehmen.
  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
  • So schnell als möglich (innert zwei Tagen) das Bestattungsamt Ottenbach benachrichtigen. Wir nehmen uns gerne Zeit für das Gespräch. Vereinbaren Sie deshalb mit uns einen Termin (Tel. +41 44 763 40 51). Bitte bringen Sie die ärztliche Todesbescheinigung sowie Ausweisdokumente mit.

Viele Informationen rund um einen Todesfall finden Sie im Leitfaden "Was ist bei einem Todesfall zu tun?" Im Dokument "Informationen für Angehörige" finden Sie weitere Informationen.

Unser Bestattungsamt

Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern das Einsargen, den Transport, die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.

Für Einsargungen an Wochenenden und Feiertagen ist die Bestattungsfirma Bossardt Bestattungen AG unter der Nummer +41 44 710 99 70 erreichbar.

Bestattungswunsch

Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Wenn Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festgehalten sind, nehmen Sie Ihren Angehörigen im Todesfall viel Umtriebe und Fragen ab. Diese Angaben gehören auch nicht in ein Testament, denn dieses wird erst nach der Beisetzung eröffnet.

Im Bestattungswunsch halten Sie fest, welche Beisetzungsart Sie wünschen und wie und wo die Abdankung erfolgen soll und wer im Todesfall zu benachrichtigen ist. Das Bestattungsamt klärt ab, ob Ihre Wünsche im gesetzlichen Rahmen möglich sind.

Im Bestattungswunsch werden folgende Punkte abgeklärt:

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Grabstätte (Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung, Grab des vorverstorbenen Ehegatten, anderweitige Verwendung der Asche durch die Angehörigen etc.)
  • Bestattungsort (Friedhof Ottenbach oder auf einem anderen Friedhof)
  • Abdankungsart (Kirche, engster Familienkreis etc.)
  • Kontaktperson, die im Todesfall zu benachrichtigen ist

Das Bestattungsamt Ottenbach nimmt Bestattungswünsche für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ottenbach kostenlos entgegen und stellt sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall erfüllt werden.

Ein entsprechendes Formular können Sie beim Bestattungsamt Ottenbach beziehen oder hier herunterladen.

Die Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Ottenbach finden Sie hier.
Die Bestattungsverordnung des Kanton Zürich finden Sie hier.