BaubewilligungsverfahrenWir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens zusammen mit dem Ingenieurbüro gpw von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind fünf komplette Baugesuchdossiers (Baugesuch + Plansätze) in Papier sowie eine vollständige Dokumentation als PDF-Dokument elektronisch einzureichen. Zusätzlich zu den durch Bauherr und Projektverfasser unterzeichneten Plansätzen sind drei Original-Katasterpläne (zu beziehen beim Geometer, Ingenieurbüro gpw, Tel. 043 322 77 22) sowie ein Original-Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt, Tel. 044 752 36 36) erforderlich. Für diejenigen Bauvorhaben, die neben der baurechtlichen Bewilligung der örtlichen Baubehörde eine weitere Bewilligung, Konzession oder Genehmigung einer anderen, insbesondere kantonaler Stelle bedürfen, ist pro zusätzliche Instanz ein vollständiges zusätzliches Baudossier mitzuliefern.
Für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind ebenfalls vier komplette Baugesuchdossiers (Baugesuch + Plansätze) in Papier sowie eine vollständige Dokumentation als PDF-Dokument elektronisch einzureichen (wobei nur Katasterplankopien und kein Grundbuchauszug notwendig sind).
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