Die Bau- und Zonenordnung von Ottenbach wurde an der Gemeindeversammlung vom 31. Oktober 1994 erlassen und am 3. April 1996 genehmigt. Die letzte Ergänzung ist seit dem 31. Januar 2020 in Kraft. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen (Korkordat) mit dem Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamt-schweizerisch zu vereinheitlichen. Die Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung vereinfachen. Die Gesetzesänderungen (PBG, ABV, BVV und BVV II) traten am 1. März 2017 auf kantonaler Ebene in Kraft. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) ebenfalls harmonisiert haben.
25. April 2025
Die öffentliche Auflage der Teilrevision der BZO wurde an der Gemeinderatssitzung vom 14. April 2025 behandelt und wird voraussichtlich am 27. November 2025 durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. Zwischenzeitlich liegen die Unterlagen zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) während 60 Tagen öffentlich zur Einsicht auf. Bitte entnehmen Sie detailliertere Informationen beiliegendem Bericht zur Teilrevision sowie der zugehörigen Synopse.