Erneuerungswahl Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030

Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist bis 16. Dezember 2025

09. Dezember 2025

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. Oktober 2025 sind innert der festgesetzten Frist folgende Meldungen zur Aufführung auf dem Beiblatt eingereicht worden:

Für 5 Mitglieder des Gemeinderates (in alphabetischer Reihenfolge)

Name
Vorname (Rufname)

JahrgangBerufAdresseHeimatortbisher / neuPartei

Alder
Ronald

1969Dipl. Natw. ETHRüchligstrasse 9Bauma ZHbisherGLP

Diethelm
Ernst

1957Inhaber EinzelfirmaIsenbergstrasse 10aSchübelbach SZneuparteilos

Niederer
Marcel

1964BankfachmannPfaffächerstrasse 29Zürich ZHneuparteilos

Noser Fanger
Gabriela

1973Dipl. GeografinRebweg 3Glarus Nord GLbisherparteilos

Pfäffli
Willy

1958KaufmannAffolternstrasse 14Zürich ZHneuparteilos

Töngi
Armin

1963InformatikerPfaffächer-strasse 51Engelberg OWneuparteilos

Zeder
Franz

1961Maschinen-Ing. HTLPilatusweg 13Grosswangen und Luthern LUbisherFDP

Das Präsidium der Primarschulpflege ist das 6. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Primarschulpflege gewählt.

Präsident/in:

Diethelm
Ernst

1957Inhaber EinzelfirmaIsenbergstrasse 10aSchübelbach SZneuparteilos

Noser Fanger
Gabriela

1973Dipl. GeografinRebweg 3Glarus Nord GLbisherparteilos

5 Mitglieder und Präsident/in der Primarschulpflege

Name
Vorname (Rufname)

Jahr-gangBerufAdresseHeimatortbisher / neuPartei

Burkart
Daniela

1969SachbearbeiterinSteinerstrasse 17a

Beinwil/

Freiamt AG

bisherparteilos

Dubs
Carmen

1973

Pädagogische Mitarbeiterin

Oberberg 1

Aesch b. Birmensdorf ZH

bisherparteilos

Schneider
Brigitte

1962TreuhänderinPilatusweg 23Zürich ZHbisherparteilos

Schwarzenbach
Wälti
Gioia

1975

Naturwissenschafterin,

Dr. sc. nat.

Pfaffächerstrasse 47Thalwil ZHbisherparteilos
vakant

Präsident/in und 6. Mitglied im Gemeinderat

Schwarzenbach
Wälti
Gioia

1975

Naturwissenschafterin,
Dr. sc. nat.

Pfaffächerstrasse 47Thalwil ZHbisherparteilos

5 Mitglieder und Präsident/in der Rechnungsprüfungskommission

Name
Vorname oder Rufname

Jahr-gangBerufAdresseHeimatortbisher / neuPartei

Bänziger
Ralph

1969Informatiker

Engelwiese 6

Lutzenberg ARbisherparteilos

Lipp
Dominique

1980Treuhänder

Engelwiese 4

Hedingen ZHneuparteilos

Rech
Paulina

1970FinanzenSchürmatt 4Aeschi b. Spiez BEneuparteilos

Riniker
Bernhard

1973Financial ControllerPfaffächerstrasse 14bAarau AG und Schinznach Dorf AGbisherparteilos

vakant

Präsident/in

Riniker
Bernhard

1973Financial ControllerPfaffächerstrasse 14bAarau AG und Schinznach
Dorf AG
bisherparteilos


In Anwendung der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 16. Dezember 2025, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, oder hier erhältlich:

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 3. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026, statt. Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden beim Gemeinderat, bei der Rechnungsprüfungskommission und der Primarschulpflege gedruckte Wahlzettel verwendet. Andernfalls werden die Wahlen mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.


Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Ottenbach, 9. Dezember 2025
Gemeinderat Ottenbach